ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Greiner & Sommer OG, Parkring 2, 8074 Grambach,

Telefon 0316 40 33 456,

E-Mail: info@web-erfolg.biz

Firmenbuchnummer: FN 472577 t, Umsatzsteuer-ID: ATU72316004

 

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1       Die Greiner & Sommer OG /WebErfolg (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (Kunde), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2       Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.3       Allfällige AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.

1.4       Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5       Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

 

  1. Generelle Bedingungen bei Website-Erstellung

2.1    Die Website wird auf der Basis des Worldsoft-CMS (Content Management Systems) erstellt. Der Umfang der Website und die Leistungsbeschreibung sind im jeweiligen Auftrag (Auftragsbestätigung) definiert.

2.2    Voraussetzung für die Website-Erstellung ist ein Worldsoft-CMS-Paket und eine Internet-Adresse (Domain) bei der Worldsoft AG, Churerstrasse 158, 8808 Pfäffikon SZ, Schweiz. Der Auftragnehmer bestellt im Auftrag des Auftraggebers das gewünschte CMS-Paket bei Worldsoft.  Leistungsumfang und Leistungserbringung der Worldsoft-Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Dienstleistungen des Auftragnehmers. Diesbezüglich gelten die AGB der Worldsoft AG abrufbar unter https://worldsoft.info/84 .

2.3  Falls auf der Domain des Auftraggebers bereits eine Website vorhanden ist, erstellt der Auftragnehmer die neue Website auf einer internen Internet-Adresse bei Worldsoft, damit keine Unterbrechung entsteht. Die neue Website wird nach Fertigstellung auf die bestehende Internet-Adresse aufgeschaltet. Dies geschieht durch die Durchführung eines Providerwechsels vom vorherigen Provider zu Worldsoft. Nach der Umschaltung sind die Inhalte der alten Website und die Mails in den Mailkonten beim vorherigen Provider nicht mehr unter dieser Domain erreichbar.

2.4       Falls der Auftragnehmer eine Website mit den WordPress Diensten der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA erstellt, gelten diesbezüglich auch die AGB von WordPress, abrufbar unter https://de.wordpress.com/tos/. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien oder Backups für Websites zu erstellen und können daher im Fall von Löschungen oder Hacker-Angriffen auf Websites diese Websites nicht mehr wiederhergestellt werden. Auch übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung dafür, dass nach einem etwaigen Update von WordPress oder bei WordPress zurechenbaren Serverausfällen, die Website nicht mehr erreichbar ist bzw korrekt angezeigt werden kann.

2.5 Der Auftragnehmer optimiert die Website für folgende Internet-Browser mit einer Bildschirmauflösung von 1.280 x 1.024 Pixel: Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome. Die Garantie der Optimierung auf diese Internet-Browser erstreckt sich auf die aktuellen Versionen der jeweiligen Browser zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website.

2.6       Der Auftragnehmer entwickelt nach Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für die Website, um eine gebrauchstaugliche Website herzustellen. Nachdem der Auftragnehmer vom Auftraggeber die Angaben zur Grundkonzeption erhalten hat, entwickelt er eine Basisversion. Die Basisversion lässt die Struktur der Website erkennen, und beinhaltet die wesentlichen gestalterischen Merkmale (Design) und die notwendige Grundfunktionalität. Nachdem der Auftraggeber mit der Basisversion einverstanden ist und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das Material für den gewünschten Inhalt der Website erhalten hat, beginnt er mit der Produktion der Endversion. Der früheste Fertigstellungstermin ist 21 Tage nach Erhalt der kompletten Unterlagen (Texte und Bilder).

 

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Website-Erstellung

3.1       Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer bei den textlichen Inhalten oder der Recherche von Bildern kann vereinbart werden. Für die Inhalte oder den Kauf von Bildern ist jedoch der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte, für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Stellt der Auftraggeber Materialen wie Texte, Bilder, Grafiken oder Fotos zur Verfügung, garantiert er, dass diese frei von Rechten Dritter (Urheberrechte, Verwertungsrechte etc.) sind und hält er den Auftragnehmer hinsichtlich etwaiger diesbezüglicher Ansprüche schad- und klaglos.

3.2    Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte und Bilddateien in folgender Form zur Verfügung:

  1. a) Texte in digitaler Form in einem gängigen Dateiformat (.txt).
  2. b) Bilder in digitaler Form im Dateiformat als .jpg, .gif, .png, .psd. Oder in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet.

 

  1. Abnahme der Website

4.1    Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Basisversion an. Die Abnahme der Basisversion erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn der Auftraggeber in dieser Zeit keine Änderungswünsche anzeigt.

4.2       Nach Fertigstellung der Endversion zeigt der Auftragsnehmer das dem Auftraggeber an. Die Abnahme der Endversion der Website erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn in dieser Zeit keine Änderungswünsche des Auftraggebers angezeigt werden. Änderungswünsche werden vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt, sofern diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei Änderungswünschen, die nicht mehr durch die Pauschalvergütung abgedeckt werden, vereinbaren die Parteien diese gemäß Punkt 9.2 zu handhaben. Die Abnahme der Endversion nach den Änderungen erfolgt automatisch nach 10 Tagen.

4.3       Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

 

  1. Nutzungsrechte der Website

5.1       Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Voraussetzung für die Nutzung der Website im Internet, ist die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Worldsoft, wie in Punkt 2.2 beschrieben. Die Einräumung des Nutzungsrechtes wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß Punkt 9 geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.

5.2       An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.

5.3       Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet.

 

  1. Bedingungen bei laufender Betreuung

6.1       Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer eine laufende Betreuung vereinbaren. Leistungsbeschreibung und Preis sind im Auftrag definiert.

6.2       Gerät der Auftragnehmer trotz Mahnung und Friststellung in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen. Der Auftragnehmer ist in dem Fall auch berechtigt, die laufende Betreuung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.

 

  1. Bedingungen bei Internet-Marketing Dienstleistungen

7.1       Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer Dienstleistungen im Bereich des Internet-Marketings und der Suchmaschinenoptimierung vereinbaren. Die Leistungsbeschreibung und der Preis sind im Auftrag definiert.

7.2  Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragen.

7.3       Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese nötig sind.

7.4       Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook oder Google, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das für den Auftragnehmer nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Der Auftragnehmer arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Auftraggeber zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Der Auftragnehmer beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Auftragnehmer aber nicht dafür einstehen, dass eine beauftragte Werbeleistung auch jederzeit abrufbar ist.

7.5       Der Auftragnehmer haftet auch nicht für etwaige Rechtschreibfehler in Werbeanzeigen und etwaige falsche Ziel-Verlinkungen.

 

  1. Termine

8.1       Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von dem Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.

8.2       Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und den Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8.3       Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

  1. Vergütung

9.1       Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte (Pauschal)vergütung nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die im Auftrag definierten Leistungen.

9.2       Für Mehraufwendungen, die über den Auftrag hinausgehen, vereinbaren die Parteien die Abrechnung zum aktuellen Stundenhonorar. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer diese weitere Leistungen erbringen soll.

9.3       Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand mit dem aktuellen Stundenhonorar zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 3 nicht nachgekommen ist.

9.4       Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Zwischenzahlungen in Rechnung zu stellen, wenn Leistungen gemäß Punkt 9.2 und 9.3 erbracht werden. Die Höhe der Zwischenzahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen. Die Zwischenzahlungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

9.5       Die Vergütung versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

9.6       Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Auftragnehmer erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

9.7       Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von dem Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9.8       Die Vergütung ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

9.9       Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

10.1     Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Dies betrifft auch vom Auftraggeber gelieferten Informationen und Anweisungen, wie z.B. Texte für E-Mails und gewählte Suchbegriffe für Suchmaschinen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen solch möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

10.2     Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.3     Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

10.4     Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers beträgt ein Jahr.

10.5     Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere der Website, der Website-Vermarktung und Internet-Marketing Maßnahmen.

10.6     Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsgrenze auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.

 

  1. Kündigung

11.1     Der Auftraggeber kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Auftrag nachhaltig verletzt und dies dem Auftragnehmer zuvor schriftlich unter Setzung einer Nachfrist angezeigt wurde.

11.2     Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß Punkt 3 nachhaltig verletzt, oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.

11.3     Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages wird das Projekt zum jeweiligen Istzustand beendet, auch wenn es nicht fertiggestellt werden konnte. Der Auftragnehmer ist nicht zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet noch nicht bezahlte aber bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

 

  1. Regelungen für Vertriebspartner (Partner)

12.1     Bei Partnern, die auf selbständiger Basis Produkte und Dienstleistungen des Auftragnehmers vertreiben, gilt, dass etwaige Aufträge stets zwischen dem Auftragnehmer und dem Endkunden zustande kommen.

12.2     Mündliche Zusagen des Partners binden dabei den Auftragnehmer nicht und gelten nur die schriftliche vereinbarten Aufträge.

12.3     Für vermittelte Aufträge gebührt den Partnern eine Provision gemäß gesonderter Vereinbarung, wobei Provisionen jedenfalls erst nach Zahlungseingang vom Endkunden dem Partner ausgezahlt werden. Provisionen ab einem Betrag von EUR 50,00 werden monatlich zwischen 1. und 9. eines Monats zur Auszahlung gebracht. Darunterliegende Provisionen werden gutgeschrieben.

 

  1. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1     Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

14.2     Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

  1. Schlussbestimmungen des Vertrages

15.1     Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15.2     Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.

 

  1. Datenschutz

Neben diesen AGB kommt auch zwingend die Datenschutzerklärung der Greiner & Sommer OG zur Anwendung, welche auf der Website  www.web-erfolg.at zum Abruf bereitgehalten wird.

            Einwilligungserklärung

 

Der Auftraggeber stimmt jedenfalls zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggeber, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke Betreuung des Auftraggebers sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an info@web-erfolg.biz widerrufen werden.